Der Regionalverband Ruhr teilte in einer Pressemitteilung mit, dass sich ab sofort alle Bürger an dem Beteiligungsverfahren zum neuen Regionalplan Ruhr beteiligen können. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 6. Juli 2018 das Beteiligungsverfahren zum neuen Regionalplan Ruhr beschlossen.
Während die RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel in höchsten Tönen die Entwurfsfassung des neue Regionalplans lobt und von „schonende Inanspruchnahme des Freiraums“ spricht, zweifelt die Mitglieder des Vereins „Stockum wehrt sich“ die Anzahl der neue Arbeitsplätze an und, dass die Versiegelung des wertvollen Ackerbodens in einer Frischluftschneise schonend geschehen kann.
Im neuen Regionalplan werden neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen auch neue künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 20 Jahre festgelegt. „Regionalen Kooperationsstandorte sollen in interkommunaler Zusammenarbeit entwickelt werden und dabei optimale Standortbedingungen für große Betriebsansiedlungen bieten,“ teilt der RVR mit.
Der neue Plan kann auf der Homepage des RVR vom 27. August 2018 bis einschließlich zum 27. Februar 2019 eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen in der RVR-Bibliothek in Essen, sowie im Kreishaus des EN-Kreises in Schwelm aus.
Die Stellungnahmen können per E-Mail, per Post, per Fax oder nach telefonischer Anmeldung zur Niederschrift beim RVR eingereicht werden. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen vom RVR ausgewertet und der Verbandsversammlung vorgelegt, die abschließend über den aufzustellenden Regionalplan entscheidet.